Wenn der Staat eine Angelegenheit des Volkes ist und es kein Volk gibt, das nicht durch Übereinstimmung des Rechtes geeint wird, das Recht aber dort nicht vorhanden ist, wo es keine Gerechigkeit gibt, so folgt daraus ohne Zweifel der Schluß, dass da kein Staat vorhanden ist, wo es keine Gerechtigkeit gibt. Gerechtigkeit ist aber die Tugend, die jedem das Seine zuweist. Hierfür setzt sich Ihr Anwalt ein.

 

 

 

De civitate Dei (lat. Vom Gottesstaat) ist eine in der Zeit von 413 bis 426 verfasste Schrift des hl. Augustinus (354-430 n. Chr).